Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Kreisvolkshochschule Freudenstadt (KVHS) ist eine öffentliche Einrichtung der Erwachsenenbildung des Landkreises Freudenstadt. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlicher Natur. Es gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, sofern im Programmheft nichts anderes bestimmt ist.


1. Teilnahmeberechtigung
An den Veranstaltungen der KVHS kann grundsätzlich jedermann teilnehmen. Ist die Teilnahme von besonderen Voraussetzungen abhängig, wird dies in der Ausschreibung vermerkt.


2. Mindestteilnehmerzahl / Durchführung der Veranstaltungen
Die Durchführung von Veranstaltungen ist in der Regel von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Ein Anspruch auf die Durchführung von Veranstaltungen besteht nicht. Die KVHS ist nicht verpflichtet, Ver- anstaltungsangebote anzunehmen und umzusetzen. Sie behält sich vor, bei sachlich gerechtfertigten Gründen Veranstaltungen zu stornieren, zu verändern bzw. abzubrechen.


3. Anmeldung
Zu den Veranstaltungen der KVHS – ausgenommen Vorträge – ist eine Anmeldung bei den Anmeldestellen erforderlich. Dieses sind die KVHS-Geschäftsstellen Freudenstadt und Horb. Anmeldungen können persönlich, schriftlich, per Fax, Online oder per E-Mail erfolgen. Bei Erteilung einer Abbuchungserlaubnis sind auch telefonische Anmeldungen möglich. Mit der Annahme der Anmeldung zu einer Veranstaltung durch die KVHS kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Landkreis Freudenstadt zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Eine Benachrichtigung durch die KVHS erfolgt nur, wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder nicht zustande kommt.


4. Rücktritt / Kündigung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bis zum 3. Werktag vor Beginn der Veranstaltung bei den Geschäftsstellen der KVHS möglich, Ist ein Anmeldeschluss angegeben, gilt dieser Termin als letzte  Rücktritts-möglichkeit. Eine Kündigung des Vertrags wegen Mängeln in der Durchführung einer Veranstaltung ist nur dann möglich, wenn die Mängel so gravierend sind, dass sie die Erreichung des Veranstaltungsziels nachhaltig gefährden. Bevor die Kündigung gültig ist, muss der KVHS Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu mindern oder zu beseitigen. Die KVHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen sachlich gerechtfertigten Gründen eine Veranstaltung absagen und damit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle werden geleistete Zahlungen erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


5. Entgelte
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der KVHS werden Entgelte erhoben, die in der Ausschreibung angegeben sind. Bei Unterschreitung der dem Entgelt zu Grunde liegenden Mindestteilnehmerzahl kann ein Kurs dennoch stattfinden, wenn die Entgeltdifferenz zur Mindestteilnehmerzahl von den Teilnehmenden entrichtet wird. Die Entgelte werden mit der Anmeldung fällig. Die Teilnehmer verpflichten sich, dem Landkreis Freudenstadt eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. In Ausnahmefällen ist auch Barzahlung oder Überweisung möglich. Kann eine Abbuchung nicht erfolgen bzw. erfolgt eine Rückbelastung, hat der Teilnehmer neben dem Veranstaltungsentgelt die zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen. Bei Vorträgen wird das Entgelt in der Regel vor Beginn der Veranstaltung in bar erhoben. Bei Teilnahmeentgelten (Kursgebühr oder Summe der Kursgebühren pro Semester), die den Betrag von 100,00 EUR übersteigen, ist Ratenzahlung möglich, aber nur mit Abbuchungserlaubnis.


5.1 Entgeltermäßigung
Bei Überschreiten der dem Entgelt zugrunde liegenden Mindestteilnehmerzahl wird für Kinder, Schüler, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende, sowie für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger eine Ent- geltermäßigung von 20 % gewährt, wenn ein entsprechender Nachweis bis zum Veranstaltungsbeginn vorgelegt wird. Studienfahrten und Reisen sind von der Ermäßigung ausgeschlossen. Kinderkurse (auch mit Begleitung) unterliegen einer besonderen Kalkulation, eine Entgeltermäßigung kann in diesen Fällen nicht gewährt werden.


5.2 Entgelte der Seniorenvolkshochschulen
Für die Seniorenvolkshochschulen gelten gesonderte Regelungen.


5.3 Sonstige Entgelte
Für sonstige Leistungen (z.B. Durchführen von Prüfungen) wird zur Kostendeckung ein gesondertes Entgelt erhoben, sofern im Programmheft nichts anderes bestimmt ist.


5.4 Entgelte bei Rücktritt oder Kündigung
Bei einem fristgerechten Rücktritt nach Ziff. 4 Abs. 1 wird kein Entgelt erhoben. Bei einem späteren Rücktritt ist grundsätzlich das volle Entgelt zu zahlen. Kündigt ein Teilnehmer wegen Mängel, die in der Verantwortung der KVHS liegen und von ihr nicht beseitigt werden konnten, wird ihm ab dem Zeitpunkt der Kündigung das anteilige Entgelt erstattet. Für Mängel, die nicht in der Verantwortung der KVHS liegen, wird keine Haftung übernommen; sie begründen auch keinen Anspruch auf Entgelterstattung.


6. Haftung
Die KVHS behält sich aus organisatorischen oder technischen Gründen notwendige Änderungen der Kurstermine, der Veranstaltungsorte oder den Ersatz der Kursleiter vor. Eine Haftung ist bei Schädigungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit auf einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz beschränkt, bei sonstigen Schäden kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer für mitgebrachte Gegenstände oder Fahrzeuge selbst Sorge zu tragen haben, Sicherungsmaßnahmen gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl werden durch den Landkreis nicht getroffen. Bei Reisen tritt die KVHS lediglich als Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechtes auf.


7. Hausordnung
Mit Vertragsabschluss verpflichten sich die Teilnehmer, die Hausordnungen der jeweiligen Unterrichtsstätten zu beachten. Dies gilt insbesondere für ein Rauchverbot und das Verlassen der Unterrichtsstätten bis spätestens 22 Uhr, soweit keine abweichende Regelung getroffen ist.


8. Datenschutz
Die Teilnehmer sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Auf Verlangen erhält der Betroffene Auskunft über die gespeicherten Daten. In regelmäßigen Abständen werden die Datenbestände auf nicht mehr benötigte Daten untersucht und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht.


9. Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen werden im jeweiligen Programmheft der KVHS, sowie auf der Internetseite www.vhs-freudenstadt.de veröffentlicht. Sie sind außerdem in den Geschäftsstellen in Freudenstadt und Horb zur Einsichtnahme ausgelegt.


10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(Stand: 21-11-2008)

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