Teilnahmezahl bei Kursen
Die Teilnahmezahl bei allen Kursen ist, sowohl nach oben wie nach unten, begrenzt. Wird die Mindestteilnahmezahl unterschritten, kann der Kurs nur dann stattfinden, wenn sich die Teilnehmenden mit einem Gebührenaufschlag oder einer Kürzung des Kurses einverstanden erklären. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden am 2. Kurstermin. Sollten bei einer Einzelveranstaltung weniger als 5 Personen anwesend sein, behalten wir uns vor, diese abzusagen

Bezahlung
Mit der Anmeldung zu Veranstaltungen und Prüfungen werden die Gebühren fällig. Die Bezahlung kann per Abbuchung oder bar erfolgen. Bankspesen gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Zahlungsverzug berechtigt die VHS zum Rücktritt. Nicht in Anspruch genommene Kurstermine berechtigen nicht zur Minderung der Kursgebühr. Bei Teilnahmegebühren (Kursgebühr oder Summe der Kursgebühren pro Semester), die den Betrag von 100,00 EUR übersteigen, ist Ratenzahlung möglich. Eintrittskarten für Einzelveranstaltungen (Vorträge u.ä.) sind, falls nicht anders angegeben, nur an der Abendkasse erhältlich.

Kosten für Unterrichtsmaterialien
Wenn nicht anders vermerkt, sind Lehrbücher und Materialien nicht in der Gebühr enthalten. Zusätzlich benötigte Materialien (z.B. Kopien, Lebensmittel bei Kochkursen, Ton bei Töpferkursen, etc.) werden im Kurs verrechnet.

Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Die Teilnahmebescheinigung wird kostenlos bis zum Ende des laufenden Kurses erstellt, wenn sie spätestens am vorletzten Kursabend bei der Dozentin oder dem Dozenten beantragt wird.

Bis 3 Jahre nach Kursende kann eine Teilnahmebescheinigung erstellt werden.

Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Freudenstadt anerkannt.

Unsere vollständigen AGB finden Sie im Programmheft ab Seite 104 oder hier.

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